Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses ist der Einsatz einer Vollständigkeitserklärung dringend anzuraten. Mit einer Vollständigkeitserklärung kann der Mandant hinsichtlich seiner originären Verpflichtung zur vollständigen Aufstellung eines Jahresabschlusses bzw. seiner umfassenden Mitwirkungspflichten bei Beauftragung eines Steuerberaters zur Erstellung des Jahresabschlusses sensibilisiert werden. Dieser Vordruck enthält die Vollständigkeitserklärung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB und das Publizitätsgesetz fallen.