Der Einsatz von Vollständigkeitserklärungen ist dringend anzuraten. Mit einer Vollständigkeitserklärung kann der Mandant hinsichtlich seiner originären Verpflichtung zur vollständigen Aufstellung eines Jahresabschlusses bzw. seiner umfassenden Mitwirkungspflichten bei Beauftragung eines Steuerberaters zur Erstellung des Jahresabschlusses sensibilisiert werden. Dieser Vordruck enthält die Vollständigkeitserklärung für die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG.