Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Instrument, das dem Einzelnen in Fällen schwerer Erkrankung oder altersbedingter Hilflosigkeit das rechtliche Mittel an die Hand geben will, die Verwaltung und die Sorge für sein Vermögen einer Person seines Vertrauens zu übertragen. Die Patientenverfügung sichert die Vorsorge für den medizinischen Notfall. Mit beiden Formularen kann eine gesetzeskonforme Regelung getroffen werden.